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∇ - GESELLSCHAFTSVERTRAG

§1 Ich erkläre mich bereit, alles notwendige zu tun, um meine menschliche Existenz in Einklang mit der Biosphäre zu bringen.

§2 Ich stelle meine Person und meine ganze Kraft unter die oberste Richtlinie des allgemeinen Willens. 

§3 Ich nehmen in der Gesellschaft jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen wahr.

§4 Ich werde den Rest meines Lebens allein verbringen, denn nur in mir finde ich Trost, Zuversicht und Frieden. Daher muss ich und will ich mich nur noch mit mir selbst und der Geschichte meines Wohnraums befassen. 

 

Dieser Vertrag ist keine Leerformel. Deshalb schließt er jene Übereinkunft mit ein, die allein die anderen ermächtigt, daß, wenn ich mich weigeren solle, dem Gemeinwillen zu folgen, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen werde, was nichts anderes heißt: Man zwingt mich, frei zu sein.

 

Rechte

 

Ich verzichte somit auf alle mir zuvor bekannten Formen von Grundrechten.

 

Im Gegenzug werden mir folgende Grundrechte verliehen, die ich mit meinem Leben verteidige:

  1. Das Recht auf eigenen Wohnraum.

  2. Das Recht auf eine Existenz in politischem Frieden.

  3. Das Recht auf eine Existenz ohne nachweisbare physische Schmerzen.

 

Maßnahmen

 

  1. Ich verpflichte mich dazu, keine menschlichen Nachkommen zu zeugen.

    1. Sollte mein Körper im nachweisbar zeugungsfähigen Zustand sein, werde ich die mir möglichen medizinischen Vorkehrungen treffen, diesen Zustand zu beenden. Dazu zählen:

      1. Sterilisation durch Ligatur bzw. Resektion beider Samenleiter oder Vasektomie (bei Individuen mit männlichen Merkmalen).

      2. Sterilisation durch Ligatur oder teilweise Entfernung der Eileiter sowie elektrische Verödung des Gebärmutteransatzes (bei Individuen mit weiblichen Merkmalen).

      3. ( Sollte mein gesundheitlicher Zustand die oben genannten Maßnahmen nicht erlauben, so darf ich nach Attest eines anerkannten Systemmenschen mit medizinisches Qualifikation mir verschiedene Kontrazeptiva nutzen, um den Zustand der Unfruchtbarkeit zu erlangen. Dazu zählen:

      4. Sämtliche Psychopharmaka, Antiepileptika sowie Antihypotensiva die vor 2024 hergestellt wurden (bei Individuen mit männlichen Merkmalen).

      5. Sämtliche Kontrazeptiva zur Ovulationshemmung (bei Individuen mit weiblichen Merkmalen). )

  2. Ich verpflichte mich zur physischen Selbstisolation.

    1. Ich reduziere meine physischen Kontakte mit anderen Menschen auf ein notwendiges Mindestmaß. 

    2. (Notwendige Ausnahmen stellen dar:

      1. Physische Maßnahmen zur Erhaltung der Natur- und Artenvielfalt, die von mehr als einer Person ausgeführt werden müssen.

      2. Betreuung einer pflegebedürftigen Person.

        1. Zu diesen zählen:

          1. Alte und bettlägerige Personen.

          2. Kinder und Minderjährige.

          3. Geistig benachteiligte Personen

          4. sowie sämtliche hier nicht klarer definierte, nicht in einem Strafverfahren verurteilte Personen.

      3. Vollstreckung einer Ahndung beim Bruch dieses Vertrages.

      4. Bestattung einer verstorbenen Person.

      5. Ein gemeinsamer Rundgang mit maximal neun weiteren Mitgliedern meiner Republik jedes zweite Quartal über den uns zustehenden Wohnraum (“Fest-Veranstaltung”).

    3. Bei notwendigen Ausnahmen versuche ich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sowie notwendige Schutzbekleidung zu tragen.

 

  1. Ich reduziere sämtliche Kommunikation mit anderen Menschen auf ein notwendiges Mindestmaß, die zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung dienen.

    1. Notwendige Maßnahmen stellen dar:

      1. Kommunikation über die Herstellung und Verteilung der Konsumgüter innerhalb meiner Republik.

      2. Reparatur- und Bringdienste.

      3. Abstimmen zur Entscheidungsfindung in Zivilen und Rechtlichen fragen.

        1. Abstimmungen sollten in der Regel  im eigenen Wohnraum durch das An- bzw. Ausstellen der Tagesbeleuchtung erfolgen.

 

  1. Ich entsage mich sämtlichen Konsumgütern, die nicht für die Gewährleistung von (1) und (2) notwendig sind.

    1. Dazu zählen besonders: Spiegelflächen, Körperwaagen, Kosmetikprodukte, sämtliche Kameras sowie Mobilfunkgeräte mit Kamerafunktion. 

  2. Ich beschränke meine Mobilität auf das notwendige Mindestmaß in dem mir zustehenden Wohnraum. Dies beinhaltet:

    1. Die mir zugewiesene Wohnzelle (maximal. 60 qm/Person): 24 Stunden täglich.

    2. Alle dazugehörigen, überdachte Nebenräume (z.B. Kellerräume, Dachböden, Treppenhäuser, Eingangsbereiche): bis zu 1 Stunde täglich nach vorheriger Anmeldung.

    3. Engere Außenbereiche meiner Wohnzelle (z.B. Garten bis zu 400 qm, Straßenzüge, Gehwege): 30 Minuten täglich.

    4. Erweitere Außenbereiche meiner Wohnzelle innerhalb meiner Republik: 1 Mal monatlich.

  3. Das Übertreten der Demarkationslinie meiner Republik ist mir nicht gestattet.

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